Impressum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte zwischen der Food-Support OHG, Dorfstraße 22A, 24649 Wiemersdorf (nachfolgend Food-Support) und ihren Kunden.

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die nachfolgenden AGB enthalten die zwischen dem Kunden und Food-Support ausschließlich geltenden Bedingungen, sofern und soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Die AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen.

1.2. Verträge werden ausschließlich mit Gewerbekunden, d.h. Unternehmern i.S.d. § 14 BGB - im Folgenden „Kunden“ genannt - abgeschlossen. Ein Vertragsschluss mit Privatpersonen, d. h. Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB findet ausdrücklich nicht statt.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Die Darstellung der Produkte unter www.food-support.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Bestellung dar. Irrtümer bleiben vorbehalten.

2.2. Durch Übersendung einer E-Mail, eines Telefaxes, eines Briefes oder durch einen Anruf geben Sie eine verbindliche Bestellung der benannten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax, Brief oder unmittelbare Lieferung nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen. In der Auftragsbestätigung enthalten ist eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist. Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt. Sollten wir eine Bestellung nicht annehmen, teilen wir Ihnen dies mit.

3. KAUFPREIS UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

3.1. Die angeführten Preise sind Nettopreise (Irrtum oder Änderung bis zur Lieferung geänderter Bezugspreise vorbehalten) und zzgl. jeweils geltender Mehrwertsteuer.

3.2. Der Versand der Ware erfolgt gegen Vorausüberweisung des Kaufpreises.

3.3. Die Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich aller offenstehenden Forderungen der Food-Support gegen den Kunden deren Eigentum. Der Kunde ist solange nur berechtigt, die Ware im Rahmen seines Handelsgeschäftes seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Dabei wird der Eigentumsvorbehalt der Food-Support ausdrücklich auch auf Produkte erstreckt, die durch die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware entstehen bzw. auf das für diese erzielte Entgelt. Die durch Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Kunde im Voraus an Food-Support ab. Der Kunde ist zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Diese Einzugsermächtigung kann Food-Support widerrufen, wenn der Käufer bezüglich seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Vorbehaltskauf in Verzug gerät. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen die Verpflichtung des Kunden der Food-Support gegenüber um mehr als 10 %, so ist Food-Support auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die über die Grenzen hinausgehende Forderung freizugeben. Der Kunde ist verpflichtet, Food-Suport sofort Mitteilung zu machen, wenn Pfändung oder sonstige Maßnahmen Dritter bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgen. Der Kunde hat Food-Support alle zur Intervention erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

3.4. Bei Nichtzahlung kann Food-Support vom Kunden die sofortige Herausgabe der Waren verlangen. In dem Fall wird der Wert der zurückgenommenen Ware abzüglich der Rücknahmekosten von Forderungen des Käufers in Abzug gebracht.

4. LIEFERUNG

4.1. Food-Support liefert bestellte Ware zum individuell vereinbarten oder nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der üblichen Arbeitszeit aus. Die Lieferverpflichtung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, soweit Food-Support ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat.

4.2. Alle Fälle der höheren Gewalt sowie Maßnahmen von Behörden, Streiks, Verkehrsunfälle, Schiffsverspätungen, Stau und andere für die Food-Support unabwendbare Ereignisse berechtigen FoodSupport, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Die Food-Support ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, die für den Kunden zumutbar sind.

4.4. Über jede Lieferung hat der Kunde auf Verlangen, eine Lieferbestätigung zu unterzeichnen.

4.5. Geschäfte nach § 376 HGB bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Bestätigung der Food-Support. Individuelle Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zusätzlich entstehende Kosten, die durch spezielle Anlieferungswünsche des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.

4.6. Es werden nur Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme der deutschen Inseln), Österreich, Schweiz, Luxemburg, Niederlande, Belgien, Frankreich, Spanien und dem UK ausgeführt. Darüber hinaus kann Food-Support nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung auch in andere Staaten liefern, wofür die Konditionen individuell festgelegt werden.

5. PRÜFUNG DER LIEFERUNG

5.1. Die Prüfung der lebensmittelrechtlichen Verkehrsfähigkeit in Erfüllung der der Food-Support und dem Kunden obliegenden lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten hat dieser für jede Lieferung innerhalb von 24 Stunden ab Abnahme, spätestens jedoch vor der Weiterverarbeitung, auf offen erkennbare Mängel vorzunehmen. Nicht offen erkennbare Mängel sind unverzüglich bei deren Entdeckung zu rügen. Wenn insoweit der Kunde einen Mangel entdeckt, der die lebensmittel-rechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt, hierzu zählt auch eine fehlerhafte Beschreibung von Inhaltsstoffen, oder ausschließt, so darf er die Ware weder weiterverarbeiten noch an Dritte herausgeben oder verkaufen. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, die eine versehentliche Herausgabe, Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung verhindern. Liegt an einem Einzelartikel aus einer Gesamtlieferung ein Mangel vor, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder verhindert, ist der Kunde verpflichtet, durch geeignete Stichproben zu überprüfen, ob es sich bei dem festgestellten Mangel um einen Einzelfall handelt oder ob ein Produktions- oder Behandlungsfehler vorliegt, der die gesamte Warenpartie umfasst. Reklamierte Produkte sind an die Food-Support auf Verlangen zurückzugeben.

5.2. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die gelieferten Waren daraufhin zu überprüfen, ob zwischen Deklaration und ausgelieferter Ware eine Abweichung besteht. Entdeckt der Kunde bei der Lieferung eine Abweichung von der Deklaration oder einen Mangel, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder ausschließt, so ist er verpflichtet, die Food-Support hiervon unverzüglich, von der Mangelhaftigkeit einer ganzen Warenpartie innerhalb von 24 Stunden, zu informieren. Die Food-Support ist berechtigt, Schäden, die ihr aus einer Nichtanzeige oder einer nicht rechtzeitigen Anzeige entstehen, an den Kunden zu belasten.

5.3. Die Anzeige von Mängeln hat im Übrigen nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen. Bei Vorliegen eines Sachmangels hat Food-Support die Wahl im Rahmen der Nacherfüllung, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern. Der Kunde ist berechtigt, nach Fehlschlagen der Nacherfüllung, den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

6. HAFTUNG UND VERJÄHRUNG

6.1. Im Falle des Vorliegens eines Sach- oder Rechtsmangels ist Food-Support nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.

6.2. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Food-Support lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. „Kardinalpflicht“, d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch Food-Support oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt; unbeschränkt bleibt darüber hinaus die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit sowie für Personenschäden.

6.3. Sofern Food-Support leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden, die nicht Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

6.4. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe bzw. Lieferung der Waren an den Kunden. Ausgenommen sind M.ngelansprüche und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden durch Food-Support. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

6.5. Food-Support ist nicht haftbar für die Darstellung von Inhalten und Aussagen zu Produkten, die Hersteller der Waren verbreiten.

7. ERFÜLLUNGSORT, VERTRAGSSPRACHE UND GERICHTSSTAND

7.1. Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung mit Leistungen der Food-Support und dem Kunden entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.2. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von Food-Support und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Kiel.

7.3. Vertragssprache ist Deutsch.

8. DATENSCHUTZ

Der Käufer ist damit einverstanden, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Food-Support zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV Anlage gespeichert und automatisch zum Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeitet werden.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL

9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt insofern lediglich die zulässige Regelung, die der beabsichtigten am nächsten kommt, hilfsweise die gesetzliche.

9.2. Im Falle der Kollision zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Food-Support und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Food-Support den Vorrang, die jeder Auftragsbestätigung beigefügt sind.

Food-Support OHG
vertr.d.d. GF Ute Bünting
Assbrook 4-6
24649 Wiemersdorf

info@food-support.de

Tel. +49 (0) 41 92 - 891 95 90
Mobil +49 (0) 170 8271895

Handelsregister: Amtsgericht Kiel HRA 8536 KI